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 vAGB

 

 

 

 

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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 Allgemeines

  1. Die folgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung der Studios und Räumlichkeiten, der  HAL1 GmbH & Co. KG  – Leistungsort : Siemensstraße 3 + 11, 40789 Monheim am Rhein

  2. Wenn keine Bestimmte Bindungsdauer fixiert ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

  3. Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit unsererseits widerrufen werden, ohne daß ein Haftungsanspruch des Kunden entsteht.

  4. Verträge, Ergänzungen und Mündliche Vereinbarungen  sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und bestätigt sind.

Studios und technische Einrichtung

  1. HAL1 GmbH & Co. KG  vermietet dem Auftraggeber, die im Angebot  erwähnten Räume zu dem dort festgelegten Zeitraum.

  2. Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig; allein der im Angebot genannte Auftraggeber hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände.

  3. Im gesamten Studio gilt ein Rauchverbot! Darunter zählen Zigaretten, E-Zigaretten, Wasserpfeifen und sonstige Dampfgeräte. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 500€ Netto berechnet! 

  4. Mit Beendigung der Mietzeit sind alle genutzten Studios/Räume in einem aufgeräumten und sauberen Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung.

  5. Bei sehr starker Verschmutzung des Studios oder Polster-Möbel wird für die jeweilige Verunreinigung  eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.

  6. Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.​

Stornierungen

  • Stornierungen  > 10 Tage vor Mietbeginn : 0 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA​

  • Stornierungen < 10 Tage vor Mietbeginn : 25 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA

  • Stornierungen < 7 Tage vor Mietbeginn :  50 % derGesamtsumme, des Vertrags oder KVA

  • Stornierungen < 3 Tage vor Mietbeginn : 75 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA

  • Stornierungen  1 Tag vor Mietbeginn :  100 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA 

​Haftung des Auftraggebers​

  1. Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen.

  2. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich.

  3. Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraumes entstehenden Schäden.

  4. Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von HAL1 GmbH & Co. KG entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

  5. Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht.

Haftung der HAL1 GmbH & Co. KG

  1. Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.

  2. HAL1 GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung, daß Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.

  3. HAL1 GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung, für den Fall, daß dem Auftraggeber durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.

  4. Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  5. Alle Produktionsteilnehmer sind grundsätzlich über den Mieter zu versichern, Vermieter gilt als von jeglicher Haftung befreit.

Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Nach Ablauf einer Frist von 7Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als anerkannt. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.

  2. Soweit nicht anders vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Rechnungserhalt zu überweisen.

Beendigung des Vertrages

  1. HAL1 GmbH & Co. KG ist berechtigt, ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde.

  2. Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der HAL1 GmbH & Co. KG nicht mehr zu vereinbaren sind.

 Gerichtstand und Erfüllungsort

  1. Anzuwendendes Recht: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Deutschen HGB sind.

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