HAL1
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vAGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeines
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Die folgenden allgemeinen Miet- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für die Vermietung der Studios und Räumlichkeiten, der HAL1 GmbH & Co. KG – Leistungsort : Siemensstraße 3 + 11, 40789 Monheim am Rhein
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Wenn keine Bestimmte Bindungsdauer fixiert ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.
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Eingeräumte Mietoptionen können jederzeit unsererseits widerrufen werden, ohne daß ein Haftungsanspruch des Kunden entsteht.
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Verträge, Ergänzungen und Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und bestätigt sind.
Studios und technische Einrichtung
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HAL1 GmbH & Co. KG vermietet dem Auftraggeber, die im Angebot erwähnten Räume zu dem dort festgelegten Zeitraum.
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Eine Weitervermietung an Dritte ist unzulässig; allein der im Angebot genannte Auftraggeber hat Anspruch auf Nutzung der Räume und der ihm überlassenen Gegenstände.
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Im gesamten Studio gilt ein Rauchverbot! Darunter zählen Zigaretten, E-Zigaretten, Wasserpfeifen und sonstige Dampfgeräte. Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 500€ Netto berechnet!
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Mit Beendigung der Mietzeit sind alle genutzten Studios/Räume in einem aufgeräumten und sauberen Zustand entsprechend zu hinterlassen. Dies entbindet nicht von der Zahlung der Endreinigung.
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Bei sehr starker Verschmutzung des Studios oder Polster-Möbel wird für die jeweilige Verunreinigung eine Sonderreinigung in Rechnung gestellt.
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Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.​
Stornierungen
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Stornierungen > 10 Tage vor Mietbeginn : 0 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA​
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Stornierungen < 10 Tage vor Mietbeginn : 25 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA
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Stornierungen < 7 Tage vor Mietbeginn : 50 % derGesamtsumme, des Vertrags oder KVA
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Stornierungen < 3 Tage vor Mietbeginn : 75 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA
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Stornierungen 1 Tag vor Mietbeginn : 100 % der Gesamtsumme, des Vertrags oder KVA
​Haftung des Auftraggebers​
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Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen.
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Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und aller sonstigen behördlichen Vorschriften und Auflagen verantwortlich.
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Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Anzeige aller während des Mietzeitraumes entstehenden Schäden.
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Verlorene, defekte oder zerstörte Gegenstände sind nach Entscheidung von HAL1 GmbH & Co. KG entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
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Der Auftraggeber trägt die Versicherungspflicht.
Haftung der HAL1 GmbH & Co. KG
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Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technische Einrichtungen in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden.
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HAL1 GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung, daß Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.
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HAL1 GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung, für den Fall, daß dem Auftraggeber durch Störung oder Ausfall der Mietsache Schäden jedweder Art entstehen.
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Für die vom Mieter oder Dritter in die Räumlichkeiten mitgebrachten Geräte und Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
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Alle Produktionsteilnehmer sind grundsätzlich über den Mieter zu versichern, Vermieter gilt als von jeglicher Haftung befreit.
Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
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Nach Ablauf einer Frist von 7Tagen ab Rechnungsdatum gelten Rechnungen als anerkannt. Durch Widerspruch wird die Fälligkeit der Zahlung nicht aufgeschoben.
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Soweit nicht anders vereinbart wurde, ist die Vergütung unmittelbar nach Rechnungserhalt zu überweisen.
Beendigung des Vertrages
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HAL1 GmbH & Co. KG ist berechtigt, ohne Einhalt von Kündigungsfristen unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt, gegen ihn ein gerichtliches Vergleichs- oder Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde.
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Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der HAL1 GmbH & Co. KG nicht mehr zu vereinbaren sind.
Gerichtstand und Erfüllungsort
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Anzuwendendes Recht: Die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Deutschen HGB sind.
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